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Wisse o Muslim, dass Allah es allen Menschen befohlen hat in den Islam einzutreten um dann an ihm festzuhalten. Deshalb hat Allah den Propheten, Allah Segen und Heil auf ihm, gesandt. Und Allah berichtete, dass jeder der ihm folgt rechtgeleitet ist und das jeder der sich ihm entgegenstellt irregegangen ist. Deshalb warnte Er, der Erhabene, in vielen Versen vor dem Abfall vom Islam und anderen Formen des Schirks und des Unglaubens. Der Scheikh, möge Allah ihn belohnen, hat in dieser Abhandlung einige dieser Dinge erläutert.

 Die Erläuterung der den Islam vernichtenden Faktoren

[Scharch Nauaqid-ul-Islam]

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

 Vorwort

Dies ist die Übersetzung eines Vortrages, der von Scheikh Abdul-Aziz ibn Abdillah ar-Rajhi mit dem Titel Scharch Nauaqid-ul-Islam gehalten wurde. In diesem Vortrag erklärt er die Abhandlung Nauaqid-ul-Islam (Die den Islam vernichtenden Faktoren) von Imam Muhammad ibn Abdil-Wahhab.

Möge Allah all jene belohnen, die mit der Abschrift und der Verbreitung dieses Vortrages zu tun haben. Scheikh ar-Rajhi ist einer der bekannten Gelehrten Saudi-Arabiens. Er studierte beim früheren Mufti Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz - Allahs Barmherzigkeit auf ihm - und pflegte mit ihm einen engen Kontakt.

Es ist für alle Muslime sehr wichtig über jene Dinge Bescheid zu wissen, die ihren Islam zerstören, so dass man sie vermeiden kann. In seiner kurzen Abhandlung hat Imam Muhammad Ibn ’Abdil-Wahhab die bedeutungsvollsten und oft vorkommenden dieser vernichtenden Faktoren erwähnt. Der Autor, Schaikh ar-Rajhi, erläutert jeden einzelnen dieser zehn Faktoren mit klaren und deutlichen Beispielen.

Am Ende dieser Schrift kommen auch Fragen und Antworten vor, die nach dem Vortrag auftraten. Diese Fragen liefern einen weiteren Nutzen, da sie andere wichtige Aspekte, die mit dem Thema des Vortrages zu tun haben, erklären.


Der Imam Muhammad ibn Abdil-Wahhab, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte: Wisse, dass die Annullierer (d.h. die vernichtenden Faktoren) zehn sind.

Erstens: Schirk in der Anbetung Allahs (Beigesellung von Partnern Allah gegenüber). Allah sagt:

ﮅ إِنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَنْ يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَلِكَ لِمَنْ يَشَاءُﮄ

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden, doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will." [Sura an-Nisa’ 4:116]

Und Er sagt:

 ﮅ إِنَّهُُ مَنْ يُشْرِكْ بِاللَّهِ فَقَدْ حَرَّمَ اللَّهُ عَلَيْهِ الْجَنَّةَ وَمَأْوَاهُ النَّارُ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنْصَارٍﮄ

"Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden." [Sura al-Ma’ida 5:72]

In diese Kategorie fallen auch Schlachtopferungen für andere als Allah, wie jener, der für einen Djinn oder für ein Grab opfert.

Erklärung

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Möge der Frieden und der Segen auf dem edelsten aller Propheten und Gesandten - unserem Propheten Muhammad -, auf seiner Familie und allen seinen Gefährten sein. Sodann:

Diese sind die zehn Annullierer des Islam, die der Imam und Mujaddid, Scheikh Muhammad ibn Abdil-Wahhab - Allahs Barmherzigkeit auf ihm - erwähnt hatte. Sie sind der Grund für die Aufhebung des Islam einer Person. Sie wurden die „Annullierer“ genannt, da jemand der einen dieser Faktoren begeht, sein Islam und seine Religion ungültig werden, und er von einem Muslim und Gläubigen zu einem der Schirk-Begehenden wird. Wir bitten Allah um Seinen Schutz.

Diese Annullierer heben Religion, Tauhid und Iman einer Person auf, so ähnlich, wie die Annullierer der (rituellen) Reinheit den Zustand der Reinheit aufheben. Wenn jemand daher Wudu (rituelle Waschung für das Gebet) vorgenommen hat und in einem Zustand der Reinheit ist, und er bricht sein Wudu durch Urinieren, Stuhlgang oder Wind ablassen, so ist sein Zustand der (rituellen) Reinheit ungültig geworden und aufgehoben. Nun ist er in einem Zustand der (rituellen) Unreinheit.

Ähnlich ist die Lage eines Muslims, Gläubigen und Muwahhid (der den Tauhid Bezeugenden) - wenn er einen dieser Annullierer des Islam begeht, wird sein Islam und seine Religion ungültig, und er wird einer der Götzendiener, nachdem er zuvor unter den Muslimen war. Und wenn er in diesem Zustand stirbt, wird er einer der Bewohner des Höllenfeuers sein.

Falls jemand seinen Herrn trifft, während er diese Formen des Schirk verinnerlicht hat, wird Allah ihm nicht vergeben, so wie Er sagt:

ﮅ إِنَّ اللَّهَ لَا يَغْفِرُ أَنْ يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَلِكَ لِمَنْ يَشَاءُﮄ

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden (d.h. Schirk), doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will." [Sura an-Nisa’ 4:116]

Schirk ist auch der Grund dafür, dass alle Taten aufgehoben werden. Allah sagt:

ﮅوَلَوْ أَشْرَكُوا لَحَبِطَ عَنْهُمْ مَا كَانُوا يَعْمَلُونَﮄ

"Hätten sie aber (etwas) anderes angebetet, wäre wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten." [Sura al-An’am 6:88]

Und Er sagt:

ﮅوَقَدِمْنَا إِلَى مَا عَمِلُوا مِنْ عَمَلٍ فَجَعَلْنَاهُ هَبَاءً مَنْثُورًاﮄ

"Und Wir werden Uns den Werken zuwenden, die sie gewirkt haben, und werden sie wie verwehte Stäubchen zunichte machen." [Sura al-Furqan 25:23]

Das Paradies ist für den Schirk-Begehenden verwehrt, so wie Allah sagt:

ﮅ إِنَّهُُ مَنْ يُشْرِكْ بِاللَّهِ فَقَدْ حَرَّمَ اللَّهُ عَلَيْهِ الْجَنَّةَ وَمَأْوَاهُ النَّارُ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنْصَارٍﮄ

"Wer Allah Götter zur Seite stellt, dem hat Allah das Paradies verwehrt, und das Feuer wird seine Herberge sein. Und die Frevler sollen keine Helfer finden." [Sura al-Ma’ida 5:72]

Deswegen löscht der Schirk alle Taten aus und schließt jenen aus dem Islam aus, der diesen begeht. Schirk führt dazu, dass man für immer im Höllenfeuer bleibt. Das Paradies ist demjenigen, der Allah als Muschrik trifft, verwehrt. Wir bitten Allah um Unversehrtheit und Gesundheit.

Diese sind die Annullierer. Der erste unter ihnen ist Schirk in der Anbetung: Beigesellung von Partnern Allah gegenüber. Wer auch immer Allah in irgendeiner Form des Gottesdienstes Partner zuschreibt, hat seinen Islam und seine Religion vernichtet.

Beispiele hierfür sind, dass jemand von anderen erbittet oder andere außer Allah anruft, oder dass einer für jemand anderem außer Allah ein Tier opfert.

Deshalb brachte der Autor ein Beispiel und sagte: „In diese Kategorie fallen auch Schlachtopferungen für andere als Allah, wie jener, der für einen Djinn oder für ein Grab opfert“, oder für den Gesandten, für die Engeln und andere. Weitere Beispiele wären der Schwur an andere außer Allah; Beugungen und Niederwerfungen vor anderen außer Allah; Tauaf um etwas anderes als die Ka’ba, während man sich damit Allah zu nähern versucht, oder andere Formen des Schirk. Wenn daher jemand Schirk in seiner Anbetung Allah gegenüber begeht, wird sein Islam und seine Religion ungültig. Dies ist der erste Annullierer. Wir bitten Allah um Unversehrtheit und Gesundheit.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Zweitens: Wer auch immer Vermittler zwischen sich und Allah nimmt, diese anruft und um Fürbitte fleht, sich auf sie verlässt, der hat gemäß dem Konsens (Ijma’) Unglaube begangen.

Erklärung

Der zweite Annullierer ist eine Form des Schirk. Schirk ist eine allgemeine Bezeichnung, jedoch ist diese Tat spezifischer, aufgrund dessen der Autor ihn hier (gesondert) erwähnt, obwohl er in den Rahmen des ersten Faktors fällt.

Trotzdem ist er derart spezifisch, dass wenn jemand den (Propheten) Muhammad als Vermittler zwischen sich selbst und Allah nimmt und nach ihm ruft, indem er „O Muhammad, hilf mir!“ oder „O Muhammad, lege für mich bei meinem Herrn Fürsprache ein!“ sagt. Auf diese Weise setzt er Muhammad (ﷺ‬) als Vermittler zwischen sich selbst und Allah, oder er benutzt hierfür einen der Engel, einen Wali (naher Freund Allahs), einen Djinn, ein Grab (als Vermittler), oder er richtet seine Bittgebete an die Sonne oder den Mond; so macht er sie zu Vermittlern zwischen sich selbst und Allah. Er bittet daher von diesen Dingen, bis sie zu Vermittlern zwischen sich selbst und Allah werden; oder er opfert ihnen ein Tier, macht einen Schwur in ihrem Namen, richtet seine Bittgebete an sie, als ob sie ein Vermittler zwischen Allah und sich selbst sein könnten. Und er behauptet, dies würde ihn Allah näher bringen, so wie Allah sagt:

ﮅ وَالَّذِينَ اتَّخَذُوا مِنْ دُونِهِ أَوْلِيَاءَ مَا نَعْبُدُهُمْ إِلَّا لِيُقَرِّبُونَا إِلَى اللَّهِ زُلْفَىﮄ

"Und diejenigen, die sich andere zu Beschützern nehmen statt Ihn (,sagen): "Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Allah nahe bringen." [Sura az-Zumar 39:3]

Jedoch bezeichnet Allah sie als Ungläubige und Lügner aufgrund ihrer Aussage:

ﮅ إِنَّ اللَّهَ يَحْكُمُ بَيْنَهُمْ فِي مَا هُمْ فِيهِ يَخْتَلِفُونَ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي مَنْ هُوَ كَاذِبٌ كَفَّارٌﮄ

"Wahrlich, Allah wird zwischen ihnen über das, worüber sie uneins sind, richten. Wahrlich, Allah weist nicht dem den Weg, der ein Lügner, ein Undankbarer ist." [Sura az-Zumar/39:3]

Daher sind sie aufgrund ihrer Aussage Lügner, und sie sind aufgrund ihrer Tat Ungläubige. Allah sagt:

ﮅوَيَعْبُدُونَ مِنْ دُونِ اللَّهِ مَا لَا يَضُرُّهُمْ وَلَا يَنْفَعُهُمْ وَيَقُولُونَ هَؤُلَاءِ شُفَعَاؤُنَا عِنْدَ اللَّهﮄ

"Sie dienen statt Allah, was ihnen weder schaden noch nützen kann; und sie sagen: "Das sind unsere Fürsprecher bei Allah." [Sura Yunus 10:18]

Wer auch immer daher einen Vermittler zwischen sich selbst und Allah nimmt, seine Bittgebete an diesen richtet, ihm Opfer darbringt, in seinem Namen gelobt oder auf ihn vertraut, dann ist er wahrlich gemäß dem Konsens der Muslime ein Ungläubiger. Wir bitten Allah um Unversehrtheit und Gesundheit

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Drittens: Wer auch immer die Polytheisten nicht als Ungläubige betrachtet, oder an ihrem Unglauben zweifelt, oder ihre Wege und Glaubensformen als richtig ansieht, der hat (selber) Unglauben begangen.

Erklärung

Dieser Faktor bedeutet: man glaubt nicht, dass die Polytheisten auf Unglauben beruhen. Die Bezeichnung „Polytheisten“ ist allgemein und schließt alle verschiedenen Arten an Ungläubigen mit ein. Daher ist jeder Ungläubige ein Polytheist. Wer auch immer einen Ungläubigen nicht für solch einen hält, so ist er selber ein Ungläubiger - wie der Ungläubige selbst. Wer auch immer die Juden, die Christen, die Parsen, die Götzendiener, die Heuchler oder die Kommunisten nicht als Ungläubige ansieht, so ist er selber ein Ungläubiger.

Das Gleiche gilt für jemanden, der Zweifel an ihrem Unglauben hat, wie jemand, der sagt: „Ich bin mir nicht sicher; es ist möglich, dass die Juden auf der Wahrheit beruhen.“ Er könnte auch sagen: „Es ist in Ordnung, dass Menschen den jüdischen, christlichen oder islamischen Glauben praktizieren - sie alle sind himmlische Religionen.“ Manche Leute unserer Zeit, die zur Vereinigung der drei Religionen aufrufen, machen dies. Wer diesen Glauben in sich trägt, ist ein Ungläubiger. Man muss daran glauben, dass die Juden Ungläubige sind und sich auf eine falsche Religion beruhen. Und er muss sich von ihnen und ihrer Religion loslösen, sie für das Wohlgefallen Allahs hassen und Feindschaft gegen sie hegen. Dies gilt auch für Christen; man muss daran glauben, dass sie Ungläubige sind. Ebenso die Parsen, die Götzendiener und alle anderen Arten an Ungläubigen.

Auch begeht man Unglaube, wenn man an ihrem Unglauben zweifelt, wie jemand, der sagt: „Ich weiß nicht, ob die Juden Ungläubige sind oder nicht; sie könnten sich auf der Wahrheit befinden.“ Solch einer hat Unglaube begangen.

Man muss entschlossen sein und daran festhalten, dass sie sich auf dem Unglauben befinden.

Einen ähnlichen Fall stellt jemand dar, der ihre Wege und Glaubensformen für richtig befindet, indem er beispielsweise sagt: „Sie befinden sich auf einer richtigen Religion“ oder „einer wahren Religion“. Solch jemand wird wie sie selber ein Ungläubiger.

Der Grund hierfür ist, dass, wenn jemand die Polytheisten nicht als Ungläubige ansieht, so ist er nicht an Taghut (falsche Götter/Religionen) ungläubig. Und es kann keinen Tauhid (Einheit und Einzigkeit Allahs) geben, außer wenn zwei Dinge zustande kommen:

1. Der Glaube an Allah und

2. der Unglaube an die Taghut.

Wer daher die Polytheisten, die Juden und die Christen nicht als Ungläubige ansieht, der hat die falschen Götter/Religionen (d.h. Taghut) nicht abgelehnt. Deswegen ist sein Tauhid nicht gültig, und er hat keinen Iman (wahrer Glaube). Deshalb sind zwei Dinge für Tauhid notwendig:

1. Ablehnung von Taghut und

2. der Glaube an Allah.

Diese finden wir im Zeugnis des Tauhid, wenn wir La ilaha illallah sagen. "La ilaha" - Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott: dies ist eine Ablehnung der Taghut. "Illallah" - außer Allah: dies ist der Glaube an Allah. Denn La ilaha illallah verneint alle Formen der Anbetung, die für andere außer Allah erbracht werden.

An Taghut ungläubig sein bedeutet die Ablehnung und Verneinung von Anbetung, die an andere außer Allah gerichtet wird, und dass man sich davon und von seinen Leuten los spricht und diesen Feindschaft zeigt. Dies ist es, was man unter Unglauben an Taghut versteht. Deswegen sind die Feindschaft und der Hass gegenüber den Polytheisten für das Wohlgefallen Allahs erforderlich. Allah sagt über Ibrahim - Friede sei mit ihm:

ﮅ قَدْ كَانَتْ لَكُمْ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ فِي إِبْرَاهِيمَ وَالَّذِينَ مَعَهُ إِذْ قَالُوا لِقَوْمِهِمْ إِنَّا بُرَآَءُ مِنْكُمْ وَمِمَّا تَعْبُدُونَ مِنْ دُونِ اللَّهِ كَفَرْنَا بِكُمْ وَبَدَا بَيْنَنَا وَبَيْنَكُمُ الْعَدَاوَةُ وَالْبَغْضَاءُ أَبَدًا حَتَّى تُؤْمِنُوا بِاللَّهِ وَحْدَهُﮄ

"Ihr habt bereits ein vortreffliches Beispiel an Abraham und denen mit ihm, als sie zu ihrem Volk sagten: "Wir haben nichts mit euch noch mit dem zu schaffen, was ihr statt Allah anbetet. Wir verwerfen euch. Und zwischen uns und euch ist offenbar für immer Feindschaft und Hass entstanden, (solange,) bis ihr an Allah glaubt und an Ihn allein!" [Sura al-Mumtahana 60:4]

Dies ist die Hanifiyya (aufrechte Religion), die Religion Ibrahims - dass du Allah aufrichtig dienst, die Religion für Ihn alleine praktizierst, dich von allem los sagst, was neben Allah angebetet wird, sie ablehnst und hasst, während du ihre Leute verabscheust und Feindschaft für sie empfindest.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Viertens: Wer auch immer daran glaubt, dass eine andere Führung vollkommener ist als die Führung des Propheten (ﷺ‬), und dass jemandes Urteil besser ist als das Urteil des Propheten (ﷺ‬), wie jemand, der das Urteil der Tauaghit (pl. von Taghut; falsche Götter/Religionen) dem Urteil des Propheten vorzieht, so ist solch einer ein Ungläubiger.

Erklärung

Wer auch immer daran glaubt, dass eine andere Führung/Rechtleitung besser ist als die Führung des Propheten (ﷺ‬), indem er sagt: „Der Weg der Philosophen, der Sabäer oder der Sufis ist besser als der Weg Muhammads“, oder „Es gibt Rechtleitung auf diesem Weg“ oder „Dieser Weg ist wie die Führung des Propheten“, so ist solch einer ein Ungläubiger. Denn es gibt keine Führung, die besser ist als die Führung des Gesandten Allahs, weil er nicht von sich aus spricht. Vielmehr ist seine Rede Offenbarung, die ihm herab gesandt wurde. Wer daher sagt, dass es eine bessere Führung als die des Gesandten Allahs (ﷺ‬) gibt, oder dass solch eine Führung der Führung des Propheten (ﷺ‬) ähnelt, wie die Handlung und Erstrebung eines Weges zu Allah über den philosophischen, sabäischen oder sufistischen Weg, so ist solch einer ein Ungläubiger, ein Abtrünniger.

Ähnlich ergeht es jemandem, wenn er glaubt, dass es ein Urteil gibt, das besser ist als ein Urteil des Propheten (ﷺ‬), wie z. B. der Glaube, dass die menschengemachten Gesetze besser sind als die Urteile der Schari’a (göttliche Gesetzgebung), so wird solch einer gemäß der Übereinstimmung der Muslime zu einem Abtrünnigen. Das Gleiche gilt für jemanden, der glaubt, dass das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen ähnlich ist wie das Richten nach der Schari’a; auch er begeht Unglaube. Ebenso begeht man gemäß dem Konsens der Muslime Unglaube, wenn man glaubt, dass das Richten nach der Schari’a zwar besser ist als das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen, jedoch das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen als erlaubt ansieht, wie wenn man sagt: „Die Menschen haben die freie Wahl - es ist jemandem erlaubt nach menschen-gemachten Gesetzen zu urteilen und es ist erlaubt nach der Schari’a zu urteilen, jedoch ist die Schari’a besser.“ Die Menschen haben in dieser Angelegenheit keine freie Wahl. Solch eine Person hat etwas abgelehnt, was von der Religion bekannt ist.

Daher ist das Richten nach der Schari’a für jedermann eine Pflicht. Dennoch sagt dieser: „Es ist nicht Pflicht; es ist für die Menschen erlaubt, nach menschengemachten Gesetzen zu richten.“ Solch einer ist ein Ungläubiger, selbst wenn er sagt: „Die göttlichen Gesetze (Schari’a) sind besser.“

Somit ist auf dieser Grundlage einer, der nach menschen-gemachten Gesetzen richtet und daran glaubt, dass dies besser sei als das Richten nach der Schari’a, ein Ungläubiger. Und wenn er nach menschen-gemachten Gesetzen richtet und glaubt, dass dies dem Richten nach der Schari’a gleich ist, so ist er ungläubig geworden. Und wenn er nach menschen-gemachten Gesetzen richtet, jedoch daran glaubt, dass das Richten nach der Schari’a besser ist als das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen, jedoch es als erlaubt ansieht, nach menschengemachten Gesetzen zu urteilen, so ist auch er ungläubig geworden. Daher begeht diese Person in allen drei Fällen Unglaube.

Es gibt eine vierte Situation. Wenn jemand nach menschen-gemachten Gesetzen bzw. in einer Sache nach einem menschen-gemachten Gesetz oder in einer Rechtsangelegenheit danach richtet, jedoch daran glaubt, dass das Richten nach der Schari’a Pflicht ist, es nicht als erlaubt ansieht, nach menschen-gemachten Gesetzen und nach etwas anderem zu richten, als mit dem, was Allah offenbart hat, und er glaubt daran, dass er etwas Falsches macht und eine Strafe verdient, jedoch ihn seine inneren Wünsche, Launen und das Böse überwältigt haben und er daher nach etwas anderem richtet, als mit dem, was Allah offenbart hat. Er urteilt nach etwas anderem als der Offenbarung Allahs in Bezug auf ein Individuum, damit er ihm Vorteile einbringen oder schaden kann.

Beispielsweise kann es der Freund, ein Verwandter oder der Nachbar sein, dem er dadurch Vorteile einbringen will. Oder er schadet jemandem dadurch, weil dieser sein Feind ist, jedoch weiß er, dass das Richten nach Allahs Offenbarung eine Pflicht ist, und er weiß, dass er eine Sünde begangen hat. Solch einer hat "kleinen Unglauben" begangen, und er wird nicht vom Islam ausgeschlossen. Deswegen erfolgt das Richten nach etwas anderem als nach der Offenbarung Allahs in vier Situationen. Drei dieser Fälle resultieren darin, dass man großen Unglauben begeht, und der vierte Fall endet darin, dass man kleinen Unglauben begeht.

Das islamische Urteil über die Entfernung der gesamten Schari’a und das Richten nach menschen-gemachten Gesetzen (in allen Aspekten)

Wenn jemand alle menschen-gemachten Gesetze errichtet und die Schari’a in ihrer Gesamtheit entfernt, so wird dies als Veränderung der Religion angesehen. Eine Gruppe an Gelehrten vertreten die Ansicht, dass solch jemand ungläubig geworden ist, weil er die Religion Allahs verändert. Dies ist das Urteil, das von Scheikh Muhammad Ibn Ibrahim, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, dem ehemaligen Mufti des Saudi Arabiens erteilt wurde. Er sagte: „Dies ist die vollständige Veränderung der Religion - es erfolgt nicht nur in einer einzelnen Angelegenheit, sondern in allen Gesetzen. Daher bedeutet dies die Entfernung der gesamten Schari’a und ihre Ersetzung durch von Menschen gemachten Gesetzen in jeder kleinen oder großen Sache.“ Des Weiteren hielt unser Lehrer, Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, die Ansicht, dass, selbst wenn er die Religion ändert, muss er an das Erlaubtsein nach dem Richten von Menschen gemachten Gesetzen glauben, damit der Beweis gegen ihn gesichert werden kann. Daher ist dies die fünfte Situation, nämlich die Änderung der Religion.

Es gibt auch eine sechste Situation. Wenn der Richter sich hart anstrengt und danach strebt, das Wissen über ein religiöses Urteil zu erlangen, sich jedoch irrt und mit etwas anderem als Allahs Offenbarung richtet. Dies ist ein Fehler. Solch einer ist weder ein Ungläubiger noch ein Sünder. Vielmehr ist er ein Mujtahid, der auf der Basis eines Prophetenwortes eine Belohnung bekommen wird: „Wenn der Richter ein Urteil fällt, indem er Ijtihad (d.h. innere Anstrengung, um zu einem Urteil zu gelangen, d. Ü.) macht und richtig liegt, so bekommt er zwei Belohnungen. Und wenn er Ijtihad macht und sich irrt, so bekommt er eine Belohnung.“

Daher ist dieser Fehler verziehen, und er bekommt eine Belohnung für seinen Ijtihad. Und wenn er seine Anstrengungen ausschöpft und die Wahrheit erlangt, so bekommt er zwei Belohnungen - eine Belohnung für seinen Ijtihad und eine für die Erlangung der Wahrheit.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Fünftens: Wer auch immer etwas hasst, womit der Gesandte gekommen ist, selbst wenn er danach handelt, der ist ungläubig geworden.

Erklärung

Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel jemand das Gebet hasst oder es nicht mag, so hat er Unglaube begangen, selbst wenn er betet. Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:

ﮅذَلِكَ بِأَنَّهُمْ كَرِهُوا مَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأَحْبَطَ أَعْمَالَهُمْﮄ

"Dies (ist so), weil sie das hassen, was Allah herab gesandt hat; so macht Er ihre Werke zunichte." [Sura Muhammad 47:9]

Wenn er deshalb etwas hasst, was der Gesandte (ﷺ‬) gebracht hat, die bspw. von den bindenden Angelegenheiten, oder von der Belohnung bzw. Bestrafung sind, wie sein Hass gegenüber den Strafmaßnahmen für den Unzüchtigen oder für den Dieb, so hat solch eine Person Unglaube begangen. Denn solch einer hasst etwas, was Allah offenbart hat.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Sechstens: Wer auch immer über irgendeinen Teil der Religion des Gesandten oder über ihre Belohnung bzw. Bestrafungen spottet oder sich lächerlich macht, der hat Unglaube begangen. Der Beweis hierfür ist:

ﮅقُلْ أَبِاللَّهِ وَآَيَاتِهِ وَرَسُولِهِ كُنْتُمْ تَسْتَهْزِئُونَ (65) لَا تَعْتَذِرُوا قَدْ كَفَرْتُمْ بَعْدَ إِيمَانِكُمْﮄ

"Sprich: "Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt." [Sura at-Tauba 9:65-66]

Erklärung

Dies ist bei jemandem der Fall, der über das Gebet, die Zakah oder über die Betenden spottet, sich über sie lustig macht, und dass dieser Spott sich nicht auf die Person, sondern auf die Tatsache, dass sie beten, bezieht. Oder er spottet über die Pilger und die Tauaf-Machenden, nicht über ihre Persönlichkeit, sondern darüber, dass sie diese religiösen Handlungen vollziehen. Oder er spottet über die Belohnung des Paradieses, derart, wenn man ihm mitteilt, dass Allah den Muwahhid (den Tauhid Bezeugenden) in Sein Paradies eintreten lassen wird und verschiedene Freuden im Paradies vorzufinden sind, er darüber Witze macht und spottet, oder er spottet über das Höllenfeuer. Solch jemand begeht Unglaube auf der Grundlage folgender Aussage Allahs:

ﮅقُلْ أَبِاللَّهِ وَآَيَاتِهِ وَرَسُولِهِ كُنْتُمْ تَسْتَهْزِئُونَ (65) لَا تَعْتَذِرُوا قَدْ كَفَرْتُمْ بَعْدَ إِيمَانِكُمْﮄ

"Sprich: "Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?" Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt." [Sura at-Tauba 9:65-66]

Dieser Vers wurde aufgrund einer Gruppe von Leuten offenbart, die über den Propheten während dem Tabuk Schlachtzug spotteten. Sie sagten: „Wir haben niemanden gesehen, die eifriger beim Füllen ihrer Bäuche, noch beim Lügen mit ihren Zungen, noch feiger auf dem Schlachtfeld sind, als diese unsere Gefährten.“ Damit meinten sie den Gesandten und seine Gefährten. Daher wurde diese obige Aya über sie offenbart.

Genauso begeht jemand Unglaube, wenn er Allah, den Gesandten oder den Islam verunglimpft.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Siebtens: Magie, die Zaubersprüche einschließt, mit denen man jemanden dazu bringen kann, Dinge zu hassen, nach denen er strebt (sarf) oder Dinge zu lieben, nach denen er nicht strebt (’atf). Wer auch immer dies begeht oder zufrieden ist, dass dies begangen wird, der hat Unglaube begangen. Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:

ﮅ وَمَا يُعَلِّمَانِ مِنْ أَحَدٍ حَتَّى يَقُولَا إِنَّمَا نَحْنُ فِتْنَةٌ فَلَا تَكْفُرْﮄ

"Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten: "Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!" [Sura al- Baqara 2:102]

Erklärung

Denn der Zauber des Zauberers erfolgt mit der Hilfe von Teufeln, die von ihm verlangen, dass er manche Taten des Schirk für die teuflischen Djinn ausführt, damit der Djinn für ihn arbeitet. So dann werden die gegenseitigen Leistungen zwischen Djinn und dem menschlichen Zauberer normal, und es entsteht eine Bindung zwischen beiden. Der Djinn dient dem Zauberer nicht, bis er Schirk begeht.

Daher führt er manche Formen des Schirk aus, wie das Richten von Bittgebeten und Opferung von Tieren den Dinn gegenüber, anstatt an Allah. Oder der Teufel könnte ihm befehlen, den Mushaf (d.h. den Qur’an) mit seinen Füßen zu zertreten, auf den Mushaf zu urinieren oder ihn mit manch Unreinheit zu beschmutzen.

Wenn daher der Zauberer Unglaube begeht, dient der Teufel ihm, indem er ihn über manch verborgene Angelegenheiten berichtet, Dinge für ihn stiehlt oder für ihn manche Menschen verletzt, wenn er den Djinn dazu befiehlt.

Wer also Zauberei macht oder damit zufrieden ist, der hat Unglaube begangen. Denn einer, der damit zufrieden ist, ist wie jemand, der sie selber begeht. Allah sagt:

ﮅوَمَا يُعَلِّمَانِ مِنْ أَحَدٍ حَتَّى يَقُولَا إِنَّمَا نَحْنُ فِتْنَةٌ فَلَا تَكْفُرْﮄ

"Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten: "Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!" [Sura al- Baqara 2:102]

Dies ist die Art von Zauberei, mit der der Ausübende mit den Teufeln in Kontakt kommt.

Was jene Art von Zauberei anbelangt, mit der der Ausübende nicht mit den Teufeln in Kontakt kommt, dennoch den Leuten manch Medizin, Rauschmittel und Getränke gibt, mit denen er ihnen schadet, ihr Geld unrechtmäßig nimmt, so hat diese Person Unglaube begangen, wenn sie solch eine Ausübung als erlaubt ansieht.

Und wenn der Ausübende das unrechtmäßige Nehmen des Vermögens dieser Leute und ihre Verletzung als erlaubt erwägt, so hat er Unglaube begangen. Wenn er dies jedoch nicht als erlaubt ansieht, dann hat er eine der großen Sünden begangen, weil er nicht mit den Teufeln in Kontakt getreten ist.

Was den Zauberer anbelangt, der mit den Teufeln in Kontakt tritt, der hat eine Tat des Unglaubens begangen, denn (in solch einem Fall) wird der Zauberer mit der Begehung von Unglauben weitermachen.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Achtens: Das Unterstützen und Helfen der Polytheisten gegen die Muslime. Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:

ﮅوَمَنْ يَتَوَلَّهُمْ مِنْكُمْ فَإِنَّهُ مِنْهُمْ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَﮄ

"Und wer sie von euch zu Verbündeten und Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg." [Sura al-Ma’ida 5:51]

Erklärung

Wenn jemand den Polytheisten gegen die Muslime hilft, bedeutet dies, dass er sich mit den Polytheisten verbündet hat und sie liebt. Daher ist dieser Bund mit ihnen ein Abfall vom Glauben, denn dies weist auf seine Liebe zu ihnen hin.

Wenn er daher die Polytheisten gegen die Muslime mit Geld, Waffen oder mit seinen Ratschlägen hilft, sind diese Beweise dafür, dass er sie liebt, und die Liebe ihnen gegenüber ist Apostasie. Daher ist die Liebe ihnen gegenüber die Grundlage für die Freundschaft mit ihnen. Und von dieser ist, dass man sie mit Ratschlägen, Geld oder Waffen unterstützt. Wenn daher jemand die Polytheisten gegen Muslime unterstützt, bedeutet dies, dass er sie den Muslimen vorgezogen hat. Was jedoch das Helfen eines Polytheisten gegen einen anderen Polytheisten anbelangt, so fällt dies nicht in diese Kategorie.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Neuntens: Wer auch immer glaubt, dass es für manche Leute erlaubt wäre, frei zu sein in der Umsetzung der Schari’a Muhammads (ﷺ‬), so wie es für al-Khadir erlaubt war, frei zu sein von der Umsetzung der Schari’a von Musa, so ist er ein Ungläubiger.

Erklärung

Dies bedeutet: Er glaubt, dass es erlaubt wäre, frei zu sein von der Handlung nach der Schari’a von Muhammad, und dass er Allah mit etwas anderem als der Schari’a von Muhammad anbeten kann. Und er glaubt, dass er zu Allah gelangen und von den Bewohnern des Paradieses sein wird, selbst wenn er nicht an der Schari’a Muhammads (ﷺ‬) festhält, so wie es manche Philosophen von sich gaben.

Daher dient er Allah mit einem Weg der Philosophie, des Sufismus oder des Sabäismus (von Sabäer) und denkt, dass er Allah mit dem Weg Muhammads oder mit einem anderen Weg erreichen kann, indem er sagt: „Sie sind alle gleich.“ Solch jemand ist ein Ungläubiger, denn es gibt keinen anderen Weg als den Weg Muhammads (ﷺ‬) mit dem er Allah näher kommen könnte.

Es ist für niemanden erlaubt, sich von der Umsetzung der prophetischen Schari’a (Gesetzessystem) freizusprechen, denn sie ist allumfassend, sowohl für die Djinn als auch für die Menschen, und sie ist die letzte aller Scharai’ (pl. von Schari’a).

Was al-Khadir angeht, er wäre frei von der Schari’a Musa’s, so gibt es hierin keinen Beweis, da die Schari’a von Musa nicht allumfassend wie die Schari’a Muhammads war (d.h. Musa’s Schari’a galt nur für die Kinder Israels). Ebenso war al-Khadir gemäß der besten Meinung selber ein Prophet, der Offenbarung bekam. Wenn wir jedoch die andere Meinung, dass er kein Prophet war, annehmen würden, so war er dennoch keiner vom Stamme Israel, und Musa wurde ihm nicht als Gesandter geschickt. Er wurde nur für die Kinder Israels gesandt. Daher war die Schari’a von Musa für ihn nicht gültig, da al-Khadir nicht von diesem Stamm war.

Jedoch ist die richtige Ansicht die, dass er ein Prophet war und Offenbarung erhielt. Dies ist der Grund, warum Musa zu ihm kam, um zu lernen. Allah sagt, indem Er al-Khadir zitiert:

ﮅوَمَا فَعَلْتُهُ عَنْ أَمْرِيﮄ

"…und ich tat es nicht aus eigenem Ermessen." [Sura al-Kahf 18:82]

Dies ist ein Beweis dafür, dass er ein Prophet war, der Offenbarung erhalten hatte. Es wäre für ihn nicht möglich, lediglich auf der Basis von Inspiration den Jungen zu töten, das Schiff in Feuer zu setzen oder die Mauer wieder aufzubauen. Nur mittels Offenbarung war er zu diesem fähig.

Zusammengefasst ist folgendes zu sagen: Wer auch immer glaubt, es wäre erlaubt für irgendjemanden, sich von der Schari’a Muhammads loszusprechen, so wie es für al-Khadir erlaubt war, frei von der Schari’a von Musa zu sein, so ist er ein Ungläubiger, da es einen Unterschied gibt zwischen der Schari’a Muhammads, die zu allen Menschen gesandt wurde und der Schari’a Musa’s, der speziell für den Stamm Israels galt. Daher ist es für jemandem, der nicht diesem Stamm angehört, erlaubt, von der Schari’a Musa’s frei zu sein. Was jedoch die Schari’a Muhammads anbelangt, so ist es für niemanden erlaubt, sich davon freizusprechen.

Der Imam, möge sich Allah seiner erbarmen, sagte:

Zehntens: Das Sich-Abwenden von der Religion Allahs, dass man sie nicht lernt oder umsetzt (ist eine Handlung des Unglaubens). Der Beweis hierfür ist die Aussage Allahs:

ﮅوَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّنْ ذُكِّرَ بِآَيَاتِ رَبِّهِ ثُمَّ أَعْرَضَ عَنْهَا إِنَّا مِنَ الْمُجْرِمِينَ مُنْتَقِمُونَﮄ

"Und wer ist ungerechter als jener, der an die Zeichen seines Herrn gemahnt wird und sich dann doch von ihnen abwendet? Wahrlich, Wir werden Uns an den Sündern rächen." [Sura as-Sajda 32:22]

Es besteht keinen Unterschied in Bezug auf diese Faktoren zwischen einem, der scherzt, einem, der ernst ist oder einem, der dies aus Furcht macht. Jedoch ist jener, der zu ihnen gezwungen wird, entschuldigt. Alle diese zehn Faktoren sind von den gefährlichsten und von jenen, die oft vorkommen. Daher muss der Muslim sich vor ihnen hüten und Angst haben, dass er diese Taten begeht. Wir suchen bei Allah Zuflucht vor diesen Dingen, die Seinen Zorn auf sich ziehen und eine schmerzhafte Strafe mit sich bringen. Möge Allahs Segen und Heil auf dem besten aller Geschöpfe - Muhammad –, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Erklärung

Der Autor sagt aus, dass es keinen Unterschied in Bezug auf die zehn Annullierer zwischen dem einen, der sie absichtlich begeht, dem einen, der scherzt oder sie aus Furcht begeht, gibt - solch jemand begeht Unglaube.

Beispielsweise begeht jemand einer dieser Taten und sagt: „Ich scherze nur.“ Er begeht immer noch Unglaube, selbst wenn er nur Spaß gemacht hat. Oder er könnte sie absichtlich und ernsthaft begehen; in solch einem Fall begeht er Unglaube. Oder er begeht sie aus Furcht; auch in diesem Fall begeht er Unglaube. Niemand ist entschuldigt, außer jener, der zu diesen gezwungen wird, und er ist jemand, dessen Zwang kritisch ist, wie bei jemandem, dem man ein Schwert an seinen Hals hält und zu ihm „Sei ungläubig oder wir werden dich töten“ sagt. Solch einer begeht keinen Unglauben, jedoch muss sein Herz auf Glauben beruhen. Legt sich aber Unglaube in seinem Herzen nieder, so wird er ungläubig.

Daher gibt es fünf Fälle:

1. Wenn jemand es absichtlich begeht.

2. Wenn jemand es aus Spaß begeht oder andere zum Lachen bringt.

3. Wenn jemand es aus Furcht begeht.

4. Wenn jemand dazu gezwungen wird, während sich in seinem Herzen der Unglaube ansiedelt.

In diesen vier Fällen begeht man Unglaube.

5. Wenn jemand dazu gezwungen wird, während sein Herz auf Iman (wahrer Glaube) beruht. Solch jemand begeht keinen Unglauben entsprechend der Aussage Allahs:

ﮅ مَنْ كَفَرَ بِاللَّهِ مِنْ بَعْدِ إِيمَانِهِ إِلَّا مَنْ أُكْرِهَ وَقَلْبُهُ مُطْمَئِنٌّ بِالْإِيمَانِ وَلَكِنْ مَنْ شَرَحَ بِالْكُفْرِ صَدْرًا فَعَلَيْهِمْ غَضَبٌ مِنَ اللَّهِ وَلَهُمْ عَذَابٌ عَظِيمٌﮄ

"Wer Allah verleugnet, nachdem er geglaubt hat - den allein ausgenommen, der (dazu) gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Frieden findet -, auf jenen aber, die ihre Brust dem Unglauben öffnen, lastet Allahs Zorn; und ihnen wird eine strenge Strafe zuteil sein." [Sura an-Nahl 16:106]

Und Allah weiß es am besten. Möge Allahs Segen und Heil auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


 Antworten des Scheikhs auf Fragen die ihm gestellt wurden

 1. Frage: Wie ist das Urteil über die Teilnahme an Konferenzen, die zur Einheit der Religionen aufrufen?

Antwort: Wenn diese Menschen glauben, dass diese Religionen wahr sind, oder dass ihre Anhänger sich auf der Wahrheit befinden, so ist dies Unglaube und Abfall vom Glauben. Wir suchen Zuflucht bei Allah. Wer auch immer zur Vereinheitlichung der Religionen ruft, weil er denkt, dass sie richtig oder wahr sind, dann ist solch einer ein Ungläubiger, da er die Taghut (falschen Götter/Religionen) nicht ablehnt. Jemand, der zur Einheit der Religionen einlädt, lehnt die Taghut nicht ab. Er ruft die Muslime dazu auf, der Religion der Juden und Christen nahe zu sein, oder wie sie zu sein, oder mit ihnen stimmig zu sein, oder dass sie auf Wahrheit beruhen. Solch einer ist nicht an den Taghut ungläubig. Er hat eines der Dinge begangen, die seinen Islam zerstören.

2. Frage: Mit Bezug auf das Urteil für Takfir (d.h. jemanden als Kafir bezeichnen); wenn jemand die Polytheisten nicht als Ungläubige ansieht, wie beispielsweise Ibn Sina (Avicenna) und „Ich denke nicht, dass Ibn Sina ein Ungläubiger ist. Für mich ist er ein Muslim“ sagt, begeht solch einer Unglauben?

Antwort: Wenn er über ihn nicht im Klaren ist und seinen Zustand nicht kennt, dann begeht er keinen Unglauben, bis man ihm den Zustand (von Ibn Sina) verdeutlicht hat. Wenn jedoch jemand weiß, dass er ein Ungläubiger und ein Ketzer ist, und er ihn dennoch nicht als Ungläubigen betrachtet, so fällt solch einer in diese Kategorie der Annullierer. Man hat seinen Zustand manchen Leuten nicht verdeutlicht, daher sollte man ihn darüber aufklären.

 3. Frage: Was, wenn er ablehnt und sagt: „Ich muss dies nicht tun.“

Antwort: Er muss es tun. Dies würde bedeuten, dass er sich in einem der vernichtenden Faktoren befindet, und dieser ist: „Wer auch immer die Polytheisten nicht als Ungläubige betrachtet, oder an ihrem Unglauben zweifelt, oder ihre Wege und Glaubensformen als richtig ansieht, der hat (selber) Unglaube begangen.“

Man muss die Polytheisten als Ungläubige annehmen, Feindschaft gegenüber ihnen haben und sie für das Wohlgefallen Allahs hassen. Allah hat uns hierzu verpflichtet. Allah hat den Tauhid für uns zu einer Bedingung gemacht. Und es gibt keinen Tauhid, bis man die Polytheisten als Ungläubige ansieht. Wer auch immer die Polytheisten nicht als Ungläubige ansieht oder Zweifel an ihrem Unglauben hat, oder ihre Wege und Glaubensformen als richtig ansieht, so ist solch einer ein Ungläubiger wie sie selbst, denn er lehnt die Taghut nicht ab. Wer auch immer die Taghut nicht ablehnt und an ihnen nicht ungläubig ist, der glaubt nicht an Allah. Sein Glaube an Allah und an Tauhid ist nicht richtig, solange zwei Dinge nicht vorhanden sind: 1. Ablehnung der falschen Götter/Religionen und

2. Glaube an Allah.

Die Ablehnung der falschen Götter/Religionen ist etwas, mit dem Allah in La ilaha illallah (Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah) zuerst begonnen hat. La ilaha (Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott) ist eine Ablehnung der falschen Götter/Religionen.

 4. Frage: Wie ist das Urteil über jemanden, der einen nicht als Ungläubigen ansieht, weil es eine Meinungsverschiedenheit über seinen Unglauben gibt?

Antwort: Diese Person, die als Ungläubige bezeichnet wurde, muss jemand sein, der von der Religion etwas ablehnt, was in der Religion als Pflicht umzusetzen ist oder etwas, das in der Religion als Verbot bekannt ist.

Beispielsweise, wer auch immer die Pflicht zum Gebet ablehnt, der hat Unglaube begangen, denn es gibt Übereinstimmung darin, dass das Gebet Pflicht ist. Es gibt niemanden, der sagen könnte, dass das Gebet keine Pflicht wäre. Das Gleiche gilt für jemanden, der das Verbot der Unzucht oder Zinsen ablehnt, weil sie Dinge sind, über deren Verbot es eine Übereinstimmung unter den Muslimen gibt. Was jedoch jene Angelegenheiten anbelangt, über die es Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheit gibt, so wird man kein Ungläubiger, wenn man diese ablehnt.

Wenn daher jemand das Verbot von Rauchen ablehnt, so begeht er keinen Unglauben, da es Unklarheit in dieser Sache gibt. Denn manche Leute außerhalb dieses Landes (d.h. Saudi Arabien) verabschieden Rechtsurteile, dass das Rauchen erlaubt sei, selbst wenn dies eine falsche und fehlerhafte Ansicht ist. Deshalb begeht solch jemand keinen Unglauben.

Dasselbe gilt für jemanden, der die Tatsache, dass das Essen von Kamelfleisch Wudu (rituelle Reinigung für das Gebet) erfordert, ablehnt; solch einer wird nicht ungläubig, weil es in dieser Angelegenheit Meinungsverschiedenheit gibt.

 5. Frage: Ist ein Muslim aufgrund von Unwissenheit entschuldigt?

Antwort: Ein Mensch ist nicht aufgrund von Unwissenheit entschuldigt, wenn er in der Lage ist, diese Unwissenheit von sich aus aufzuheben und jemanden finden kann, den er fragt. Auch ist er in Bezug auf eine Angelegenheit, die von der Religion bekannt ist, nicht entschuldigt. Und Ähnliches muss nicht unklar sein - wie wenn ein Mann unter den Muslimen mit Zinsen handelt. Wenn man zu ihm daher sagt, dass dies haram (verboten) ist und er „Ich weiß es nicht, ich bin unwissend“ sagt, so ist dies nicht annehmbar, da es eine Angelegenheit ist, worüber jeder Bescheid weiß.

Wenn er jedoch in einer Gemeinschaft wäre, die mit Zinsen handelt, so dass er denkt, Zinsen wären erlaubt, dann könnte solch einer aufgrund von Unwissenheit vielleicht entschuldigt sein. Wenn er daher Muslim wird und weiterhin mit Zinsen handelt und sagt: „Ich weiß es nicht, ich bin unwissend“, ja, diese Person wäre möglicherweise aufgrund von Unwissenheit entschuldigt.

Dies bedeutet, dass, wenn seine Unwissenheit mit einer Sache zusammenhängt, die unklar ist, so ist er entschuldigt. Was jedoch Angelegenheiten anbelangt, die eindeutig sind und keine Unklarheiten vorhanden sind, so ist er nicht entschuldigt.

Dies ist so ähnlich wie die Geschichte, die in den beiden Sahih-Sammlungen überliefert wird. Dabei handelt es sich um einen Mann, der seiner Familie befiehlt, seinen Körper (nach seinem Tode) zu verbrennen und die Asche im Lande und auf See zu verteilen. Er sagte: Wenn Allah über mich etwas verhängt haben will, wird Er mich so bestrafen, wie Er keinen anderen zuvor bestraft hatte!“ (Verzeichnet in al-Buchari) Er tat dies aufgrund von Unwissenheit. Die Furcht vor Allah war es, die ihn dazu veranlasste. Daher vergab ihm Allah und Er war mit ihm barmherzig. Er tat dies nicht mit Absicht, indem er dachte, er würde Allahs Bestimmung und Urteil entrinnen können. Weder lehnte er die Wiederauferstehung noch die Fähigkeit Allahs ab. Jedoch verneinte er die Vollständigkeit der Einzelheiten in Bezug auf Allahs Können, da dies das Ausmaß seines Wissens war. Er lehnte dies nicht aufgrund von Sturheit oder Arroganz ab, vielmehr war er unwissend; von Angst vor Allah getrieben machte er dies. Dies ist also ein Beispiel einer unklaren Sache.

Was die klaren Dinge anbelangt, so ist es nicht akzeptabel, wenn ein Mann unter Muslimen lebt, dennoch nicht betet. Ermahnt man diesen Mann, sagt er: „Ich weiß nicht, ob das Gebet Pflicht ist, ich bin unwissend.“ Solch einer ist nicht zu beachten. Und ähnlich, wenn er sagt: „Ich weiß nicht, ob Alkohol oder Unzucht verboten sind.“ Solch eine Person ist nicht anzuhören, denn diese Angelegenheiten sind eindeutig.

6. Frage: Was sagen wir über einen, der nicht zwischen kleinem und großem Unglauben (Kufr) in der Angelegenheit des Nicht-Richtens nach Allahs Offenbarung unterscheidet?

Antwort: Wie kann er nicht unterscheiden? Allah unterscheidet (bereits). Diese (religiösen) Texte beweisen den Unterschied zwischen diesen beiden, und solch jemand (der nicht nach Allahs Offenbarung richtet) ist ein Sünder. Diese Person, die ein Urteil in einem der vielen Angelegenheiten verabschiedet, ist ein Sünder, denn er hat das Richten nach der Schari’a nicht abgelehnt. Er sieht das Richten nach der Schari’a als Pflicht an, jedoch folgt er seinen Launen, und das Böse hat ihn überwältigt.

7. Frage: Sollte jedermann diese Urteile (für Takfir) selbst und ohne Einschränkung anwenden oder die Angelegenheit eher zu den für ihn zuständigen Leuten bringen (d.h. den Gelehrten)?

Antwort: Diese Angelegenheiten sollten zu den Gelehrten gebracht werden, denn sie sind es, die sie analysieren und darüber nachsinnen werden. Das einfache Volk und die Studenten sollten sich hierbei auf die Gelehrten beziehen, und es ist für sie nicht angemessen, Urteile in diesen Angelegenheiten zu verabschieden, da sie nicht die (ganze) Zeitspanne für ihre Studien vervollständigt haben. Was das einfache Volk anbelangt, so sind sie hierzu nicht qualifiziert. Und was die Schüler des Wissens anbelangt, so müssen auch sie sich auf die Gelehrten beziehen und keine Urteile erlassen, indem sie Takfir nach ihren Launen machen. Es kann sein, dass sich jemand ein wenig Wissen aneignet, indem er den Qur’an auswendig lernt und dergleichen, dann fängt er an, Urteile zu erlassen, indem er über die Menschen Takfir macht. Dies ist für ihn nicht angemessen - er muss zu den Gelehrten zurückkehren. Denn es kann sein, dass er etwas für Unglauben hält, obwohl in Wirklichkeit diese Sache keinen Unglauben darstellt. Dies liegt dann an seinem geringen Wissen, an seinem geringen Verständnis und seinem Drang, Urteile zu erlassen.

8. Frage: Was, wenn einer der muslimischen Herrscher irgendetwas Sündhaftes aus irgendeinem oder bestimmten Grund unterstützt, dann manche Leute kommen und so urteilen, dass sein Unterstützen dieser Dinge bedeuten würde, dass er sie als erlaubt ansieht?

Antwort: Dies ist nicht richtig. Hat er seinen Glauben, diese Dinge als erlaubt anzusehen, aus seinem Herzen entnommen? Hat er dir gesagt, dass er diese Dinge als erlaubt ansieht? Das Unterstützen mancher Dinge kann aus mehreren Gründen vorkommen - sogar die Sünder unterstützen sich untereinander, jedoch bedeutet dies nicht, dass sie Ungläubige sind. Des Weiteren können diese Dinge, die sie verteidigen und unterstützen, eine Mischung aus Erlaubtem und Unerlaubtem beinhalten.

9. Frage: Ist das Begehen von Unglaube auf die Leugnung (der Wahrheit; d.h. takdhib) und den Besitz eines festen Glaubens (an die Falschheit; d.h. ’Itiqad) begrenzt?

Antwort: Der Unglaube ist nicht nur auf die Leugnung begrenzt. Unglaube ereignet sich aufgrund von Leugnung, wenn jemand Allah oder Seinen Gesandten leugnet. Lehnt jemand etwas von der Religion ab, so begeht er auch Unglaube. Unglaube kann jedoch auch aufgrund einer Tat vorkommen, so wie es bei Niederwerfungen vor Götzen der Fall ist, selbst wenn man nicht an diese Götzen glaubt. Falls jemand den Mushaf (d.h. den Qur’an) mit seinen Füßen zertritt, indem er dies absichtlich macht, begeht er ebenso Unglaube. Auch kann der Unglaube aufgrund von Rede vorkommen. Beispielsweise, wenn jemand Allah oder den Gesandten schmäht, oder über den Islam flucht, über Allah und Seinen Gesandten spottet, so begeht er Unglaube. Unglaube kann auch aufgrund von Zweifeln vorkommen. Wenn jemand Zweifel an Allah, Seinen Engeln, den offenbarten Büchern, den Gesandten oder über das Paradies und das Höllenfeuer hat. Beispielsweise sagt er: „Ich weiß nicht, ob es ein Paradies gibt oder nicht.“ Er begeht aufgrund seiner Zweifel und seiner Ungewissheit Unglaube.

Unglaube kann auch aufgrund von Unterlassung vorkommen. Gesetzt den Fall jemand wendet sich von der Religion ab, lernt sie nicht und betet Allah nicht an.

Er begeht aufgrund dieser Unterlassung Unglaube. Was die Ansichten der Murji’a anbelangt, dass Unglaube nur durch takdhib (Leugnung/Ablehnung) vorkommt, so sind diese Ansichten falsch.

10. Frage: Nehmen wir an, dass jemand eine Streitigkeit hat, so dass er die Angelegenheit zu den Gerichten vorbringt. Der (religiöse) Richter erlässt in dieser Sache ein Urteil. Jedoch hasst diese Person dieses Urteil des Richters. Was ist das Urteil über diesen Mann?

Antwort: Wenn er es nicht hasst, weil es das Gesetz Allahs ist, so hasst er es aus Gründen, die mit den weltlichen Dingen verbunden sind. Daher hasst er es nicht, weil es das Gesetz Allahs ist. Somit fällt dieser Mann nicht in Unglauben.

Jedoch ist es für ihn erforderlich, sich dem Gesetz Allahs und Seines Gesandten zu unterwerfen, solange er weiß, dass dies ein religiöses Urteil ist. Er muss damit zufrieden sein, selbst wenn dieses Urteil gegen ihn spricht, so wie dies im Hadith ausgesagt wird: „Wer auch immer in der Gegenwart eines anderen bei Allah schwört, so soll (der andere) damit zufrieden sein, und wer auch immer nicht damit zufrieden ist, dann ist er nicht von Allah.“ Daher muss man mit dem Urteil des Gesandten zufrieden sein.

Wenn er weiß, dass es das rechtmäßige Urteil ist, so ist er verpflichtet, damit zufrieden zu sein. Allah sagt:

ﮅفَلَا وَرَبِّكَ لَا يُؤْمِنُونَ حَتَّى يُحَكِّمُوكَ فِيمَا شَجَرَ بَيْنَهُمْ ثُمَّ لَا يَجِدُوا فِي أَنْفُسِهِمْ حَرَجًا مِمَّا قَضَيْتَ وَيُسَلِّمُوا تَسْلِيمًاﮄ

"Doch nein, bei deinem Herrn; sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (o Muhammad) zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen." [Sura an-Nisa’ 4:65]

Und wenn er dieses Urteil hasst, weil es das Urteil Allahs und Seines Gesandten ist, und stattdessen das Urteil Menschen-gemachter Gesetze liebt und verehrt, so ist dies Abfall vom Glauben, und Zuflucht ist bei Allah zu suchen. Dieser Mann hat das Urteil der Taghut dem Urteil Allahs und Seines Gesandten vorgezogen.

Jedoch wenn er das Urteil der Taghut hasst, aber mit dem religiösen Urteil nicht zufrieden ist, weil er verärgert ist oder Geld verloren hat und ähnliche Fälle unter den weltlichen Anliegen, nicht weil er das Urteil Allahs und Seines Gesandten hasst, so fällt dieser Mann nicht in Unglauben.

11. Frage: Was sagen sie über jemanden, der meint, dass Allahs Aussage „Sprich: ‚Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?’ Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt.“ (at-Tawba/9:65-66) über die Heuchler offenbart wurde, und dass mit Seiner Rede „…nachdem ihr geglaubt habt...“ der äußere Iman (d.h. nicht das, was im Herzen ist) gemeint ist?

Antwort: Dies widerspricht dem, was die äußere Bedeutung des Verses wiedergibt. Diese Missinterpretation erfordert einen Beweis, denn im Vers kommt „Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt“ vor.

 12. Frage: Bedeutet dies dann, dass er in Bezug auf die Gefährten offenbart wurde?

Antwort: Ja, er wurde in Bezug auf eine Gruppe während der Schlacht von Tabuk offenbart. Die Heuchler waren von unterschiedlicher Stufe. Manche von ihnen hatten gar keinen Iman, manche hatten einen schwachen Iman und manche wiederum hatten Iman, der jedoch verschwand. Daher waren sie unterschiedlich.

 13. Frage: Was ist das Urteil über den Besuch von Zauberern?

Antwort: Es ist nicht erlaubt zu Zauberern, Wahrsagern oder Astrologen zu gehen. Auch ist es nicht erlaubt, sie zu fragen. Es gibt hierzu eine ernsthafte Drohung in den Texten. Der Prophet (ﷺ‬) sagte: „Wer auch immer zu einem Wahrsager geht und ihn über irgendetwas fragt, dessen Gebet wird für vierzig Tage nicht akzeptiert.“ Was den anbelangt, der zu ihnen geht und glaubt, was man ihm erzählt, dann ist er an dem ungläubig geworden, was Muhammad offenbart wurde. Ein Wahrsager (Kahin) ist jemand, der von den Djinn eine Vision erhält, wodurch man ihm einige Dinge der Verborgenheit (Ghaib) mitteilt, die in der Zukunft geschehen werden. Solch jemand wird Kahin genannt. Ein Zauberer (Sahir) ist jemand, der mit den Teufeln Kontakt aufnimmt und mittels Zaubertrank, Knotenbindung, Zaubersprüchen und Beschwörung Unglaube begeht. Ein Astrologe (Munajjim) ist jemand, der Wissen über das Verborgene behauptet, indem er die Sterne beobachtet, und er behauptet, Einfluss auf die Geschehnisse dieser Erde zu haben. Ein ’Arraf (Errater: Form der Wahrsagerei) ist jemand, der Wissen über die Angelegenheiten behauptet, indem er die Leute über verlorene oder gestohlene Gegenstände und ihre Orte informiert.

Das Gleiche gilt für einen, der Abajad (numerische Symbole von Buchstaben) niederschreibt: abdschad hawwaz hutti kalaman sa’fas qarschat thakhadh dadhigh - Diese sind Abdschad Buchstaben, die manche Leute niederschreiben, um mit ihnen Wissen über das Verborgene zu erlangen. Was jenen anbelangt, der sie niederschreibt, um von ihnen zu lernen, jedoch diese nicht benutzt, um Wissen über das Verborgene zu erlangen, aber z. B. an Wissen über die Toten zu gelangen usw., so fällt er nicht in diese Kategorie.

Das Gleiche gilt für jemanden, der ein Buch öffnet, aus einer Tasse oder von Handflächen liest. All diese Individuen sind Ungläubige, wenn sie Wissen über das Verborgene behaupten. Jedoch unterscheiden sich ihre Methoden. Wenn jemand daher Wissen über das Verborgene behauptet, mittels Sprüche, Beschwörung, Knotenbindung und Zaubertrank, dann wird er Sahir (Zauberer) genannt. [...] (Hier erwähnt er nun noch mal die verschiedenen Arten an Personen, die solche Dinge praktizieren, d. Ü.)

 14. Frage: Wir hätten gerne eine detaillierte Erklärung über die Hilfeersuchung von den rechtschaffenen Djinn.

Antwort: Was das Hilfeersuchen von den Djinn anbelangt, erwähnte Scheikh-ul-Islam (Ibn Taymiyya), dass der Kontakt eines Menschen mit einem Djinn auf dreierlei Arten geschieht:

Erstens: Wenn er ihn zu Allah ruft, ihm das Gute gebietet und das Schlechte verbietet. Dies ist erforderlich. Der Ruf zu Allah, das Gebieten von Gutem und das Verbieten von Schlechtem sind sowohl für Menschen als auch für Djinn erforderlich. Daher sollte er ihnen gegenüber Da’wa machen, und sie nur zum Guten anhalten und das Schlechte verbieten - jedoch nichts darüber hinaus. Dies kann vorkommen, denn es könnte sein, dass manche rechtschaffene Djinn einige der Versammlungen der Menschen aufsuchen.

Zweitens: Dass jemand von ihnen in Dingen, die erlaubt sind, Hilfe erbittet; wie z. B. Hilfe bei der Reparatur des Autos oder beim Bau des Hauses etc. Schaikhul- Islam sagte: „Die Grundlage hierfür ist, dass es erlaubt ist.“

Dennoch ist es für einen Menschen nicht angemessen, von den Djinn Hilfe zu erbitten, sogar in den erlaubten Dingen nicht. Denn wir können die Djinn nicht sehen, und wir wissen nicht, was von ihren Aussagen der Wahrheit entspricht und was nicht. Ebenso haben die Djinn eine geringere Intelligenz als die Menschen, und sie sind nicht ehrlich. Daher könnten sie die Menschen zu einem Ergebnis führen, das nicht lobenswert wäre. Allah sagt: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewissert euch (dessen)", [Sura al-Hudschurat 49:6] Dies bezieht sich auf einen Fasiq (Sünder, Frevler) unter den Menschen, die Djinn sind in dieser Angelegenheit noch schlimmer.

Manche unter jenen, die über besessene Leute rezitieren, bitten (die Djinn) auf diese Art um Hilfe. Manche sagen: „Ich sprach zu einem Dschinn und bat ihn um so und so, und er informierte mich über so und so. und er teilte mir mit, wo ich diesen Zauber (zur Aufhebung) finden kann.“ Manche von ihnen sagen sogar, dass sie Muslime sind. Wir sagen: „Wer hat dich darüber informiert? Kennst du seinen Zustand? Kann man ihm glauben? Dieser Djinn hier ist ein Fasiq. Er hat diesen Menschen angegriffen, indem er ihn in seine Gewalt gebracht hat, daher ist er ein Fasiq. Weder seine Rede noch seine Überlieferungen sind anzunehmen. Daher solltest du weder seine Überlieferungen annehmen noch ihn um Hilfe bitten. Lade ihn nur zu Allah ein oder lies über ihn den Qur’an, und verlange von ihm, aus diesem Muslim herauszukommen und ihm nicht zu schaden.

Was die Aussage mancher Leute anbelangt, die sagen: „Ich bat so und so, und er informierte mich über so und so und über jenen und diesen Zauber.“ Und er sitzt mit ihm stundenlang, dennoch erzählt ihm der Djinn Lügen. Wie kann er sich daher auf seine Worte verlassen? Und woher weiß er, dass er korrekt ist? Daher könnten sie ihn sogar zu einem Ergebnis führen, das nicht lobenswert ist - sogar in Angelegenheiten, die erlaubt sind, weil sie ihn Schritt für Schritt zum Schirk führen werden. (Die dritte Art, die der Schaikh hier nicht erwähnt, wäre, wenn ein Mensch einen Djinn für unerlaubte Dinge kontaktiert; d. Ü.)

 15. Frage: Wie ist das Urteil über das Lesen von Horoskopen, und wenn man an sie glaubt?

Antwort: Wenn jemand aufgrund dieser Wissen über das Verborgene behauptet, so ist dies Unglaube und Abfall vom Glauben. Dies ist Tanjim (die Voraussage der Zukunft auf der Grundlage der Astrologie).

 16. Frage: Und wenn man an diese Horoskope glaubt?

Antwort: Wenn man an ihre Behauptung des Wissens über das Verborgene glaubt, so ist man ungläubig, denn er hat die Aussage Allahs verleugnet: Sprich: "Niemand in den Himmeln und auf Erden kennt das Verborgene außer Allah…" [Sura an-Naml 27:65]

17. Frage: Wie ist ihr Rat für jemanden, der eine Magie mit einer ähnlichen Magie aufheben will, während er sagt: „Ich bin hierzu gezwungen.“?

Antwort: Das Heilen von Magie ist unter den Gelehrten als Nuschra bekannt.

Die richtige Ansicht, worauf sich die Gelehrten beruhen, ist, dass das Heilen von Magie in zwei Kategorien unterteilt ist:

Erstens: Das Heilen von Magie mit einer gleichen Magie. Dies ist verboten.

Zweitens: Das Heilen von Magie mit Sprüchen, die in der Religion oder rechtmäßigen Behandlungen festgesetzt sind. Dies ist erlaubt. Man könnte die Ayat-ul-Kursi, die Mu’auidhatayn (al-Falaq und an-Nas) oder Verse, die von Magie handeln, lesen. Oder er liest Bittgebete, die in der Religion festgesetzt sind, wie z. B.: „O Allah, Herr der Menschen. Entferne diesen Schaden und heile mich. Du bist der Heiler - es gibt keine Heilung außer Deine Heilung - eine Heilung, die keine Krankheit zurücklässt“ und „Im Namen Allahs mach ich für dich die Ruqya, vor allem, was dir schadet, vor jeder eifersüchtigen Person oder vor dem bösen Auge. Möge Allah dich heilen.“

Er könnte auch legale Medizin oder gute Behandlungen benutzen. Hierin gibt es keinen Schaden. Dies ist die richtige Ansicht jener, welche diese Angelegenheit behandelt haben. Darüber hinaus ist dies die Ansicht des großen Gelehrten Ibn al-Qayyim und von Imam Muhammad Ibn Abdil-Wahhab, der in seinem Buch Kitab at-Tauhid sagte: „Kapitel: Was über die Nuschra berichtet wurde.“

Daher wird die Nuschra in zwei Kategorien unterteilt: Nuschra, die erlaubt ist und Nuschra, die verboten ist. Nuschra bedeutet das Heilen und Entfernen von Magie, an der jemand erkrankt ist. Das Heilen mit Magie ist verboten, wobei das Heilen mit festgesetzten Sprüchen oder erlaubten Arzneimitteln legal ist.

 18. Frage: Was, wenn er sagt: „Dies ist ein Notfall.“ Glaubt er dann an sie?

Antwort: Dies ist nicht erlaubt. Er sollte dies gemäß den Ansichten der Gelehrten nicht tun. Er sollte nicht zu einem Zauberer gehen. Was den Glauben an diese Zauberer anbelangt, so ist dies etwas gänzlich anderes. Wenn er an sie glaubt, dann hat er Unglaube begangen. Jedoch ist es für ihn nicht erlaubt, zu ihnen zu gehen. Dies ist ein Weg, der für ihn blockiert wurde (d.h. verboten ist).

19. Frage: Was ist mit einem, der aus Angst um seine weltlichen Besitztümer den Ungläubigen gegen die Muslime hilft?

Antwort: Solch jemand begeht Unglauben auf der Grundlage eines Verses aus dem Qur’an, selbst wenn er dies aus Angst um seine weltlichen Besitztümer macht: "Dies (ist so), weil sie das Leben des Diesseits dem des Jenseits vorgezogen haben." [Sura an-Nahl 16:107]

Dies bedeutet, dass er manch weltliches Vermögen hatte. Diese Person ist ungläubig geworden, weil er sein weltliches Vermögen über die Religion gestellt hat. Die Religion Allahs ist über die weltlichen Vorteile vorzuziehen. Wenn er die weltlichen Vorteile über die Religion setzt, hat er Unglauben begangen.

 20. Frage: Sind die Annullierer des Islam auf zehn begrenzt?

Antwort: Die Faktoren, welche den Islam einer Person annullieren, sind viele. Die Gelehrten der Madhhab - die Hanbalis, Schafi’is, Malikis und Hanafis - haben alle in ihren Fiqh-Büchern folgende Kapitelbezeichnungen: „Kapitel: Das Urteil über einen Abtrünnigen.“ Dies bezieht sich auf jemanden, der ungläubig geworden ist, nachdem er Muslim war. Und sie haben verschiedene Kategorien (d.h. unterschiedliche Formen des Abfalls vom Glauben) erwähnt. Die Hanafis waren in der Erwähnung der Faktoren, die jemandes Islam vernichten, am produktivsten. In Wirklichkeit haben sie sogar gesagt: „Wenn sich jemand auf eine Masjid oder einen Mushaf bezieht, indem er diese als etwas Kleines bezeichnet, wie wenn er musayjid (kleine Masjid) oder musayhif (kleiner Mushaf) sagt, mit der Absicht, sie zu degradieren, so ist er ungläubig geworden.“

21. Frage: Der Imam, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, erwähnte, dass es bei manchen Faktoren einen Konsens unter den Gelehrten gibt, jedoch sagte er dies nicht über alle.

Antwort: Es ist bekannt, dass es über all diese Faktoren eine Übereinstimmung gib. Es gibt keine Zweifel über diese. Er erwähnte den Ijma’ (Konsens) bei einigen nur, um die Sache zu verdeutlichen. All diese sind Angelegenheiten, die von der Religion sind.

22. Frage: Was ist unter Abwendung in der Aussage des Autors „Zehntens: Das Sich-Abwenden von der Religion Allahs, dass man ihn nicht lernt oder umsetzt (ist eine Handlung des Unglaubens)...“ zu verstehen?

Antwort: Dies bedeutet, dass man sich von der Religion in ihrer Gesamtheit abwendet - daher lernt er weder diese Religion noch handelt er danach.

Und das Lob gebührt Allah. Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und allen seinen Gefährten.