Das Heben der Hände während des Bittgebetes am Freitag
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Das Heben der Hände während des Bittgebetes am Freitag
] Deutsch – German – ألماني [
Muhammad Salih al-Munajjid
Übersetzung : Abu Bakr Abu 'Abdullah al–Almaani
Quelle : www. islam-qa.com / www.Fataawa.de
2012 - 1433
رفع اليدين في الدعاء يوم الجمعة
« باللغة الألمانية »
محمد صالح المنجد
ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني
المصدر: www.Fataawa.de / www.islam-qa.com
2012 - 1433
بســم الله الرحمن الرحيـم
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Das Heben der Hände während des Bittgebetes am Freitag
Frage:
Ist es empfohlen beim Sagen von „Amin“ auf das Bittgebet (Du'a) während der Predigt am Freitag, die Hände zu heben?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Basisprinzip ist, dass man die Hände heben sollte wenn man ein Bittgebet (Du'a) macht, weil der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah ist Der Freigiebigste, und Er mag es nicht die Hände Seines Diener, die dieser zu Ihm erhoben hat, leer zurückzuweisen.“[1]
In Tuhfat al–Ahwadhi heißt es:
„Dieses Hadith weist darauf hin, dass es empfohlen (mustahab) ist die Hände zu heben, wenn man ein Bittgebet (Du'a) verrichtet. Es gibt viele Ahadith diesbezüglich.“
Jedoch ist es, in Bezug auf den Redner (Chatib) am Freitag, überliefert, dass wenn er ein Du'a auf der Kanzel (Minbar) spricht, er nur mit seinem Zeigefinger (nach oben) zeigt und nicht seine Hände hebt. In der Tat haben einige Sahaba den Redner angeprangert, der seine Hände beim Du'a gehoben hat.
Muslim (Nr. 874) und Abu Dawuud (Nr. 1104) überliefern, dass Umara ibn Ru'aiba sah wie Bischr ibn Marwan auf der Kanzel seine Hände während des Du'a hob (Abu Dawuud fügt hinzu: „Während er Du'a machte am Freitag.“), und er sagte: „Möge Allah diese Hände hässlich machen! Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht mehr als dies tun,“ wobei er mit seinem Zeigefinger (nach oben) zeigte.
An – Nawawi sagte:
„Dies verweist darauf, dass es nicht Sunna ist die Hände während der Khutba (Freitagsrede) zu heben. Dies ist die Ansicht von Malik, unseren Gefährten und weiteren.“
In Tuhfat al–Ahwadhi wird heißt es:
„Dieser Hadith weist darauf hin, dass es verpönt (makruh) ist die Hände auf der Kanzel während des Du'a zu heben.“
Und wenn es für den Redner nicht vorgeschrieben ist, seine Hände zu heben, so ist es mit den Teilnehmern der Gemeinschaft wie mit ihm, da sie seiner Führerschaft folgen.
Wenn jedoch der Imam um Regen bittet am Freitag, während er auf der Kanzel ist, so ist es die Sunna die Hände dabei zu erheben, und für die Teilnehmer der Gemeinschaft (ebenfalls) die Hände zu heben und Du'a mit ihm zu machen.
Al–Bukhari (Nr. 933) und Muslim (Nr. 897) überliefern, dass Anas ibn Malik sagte: „Die Leute wurden zur Zeit des Propheten mit einer Dürrezeit geprüft, als, während der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) die Freitagsrede hielt, ein Beduine aufstand und sagte: ‚O Gesandter Allahs unser Vermögen wurde zerstört und unsere Kinder sind hungrig (aufgrund schlechter Ernte), so bitte Allah für uns.' Dann hob er seine Hände (Al–Bukhari fügte in seiner mu'allaq Version hinzu [...]: „Und die Leute erhoben die Hände mit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) beim Du'a verrichten.“), und wir sahen keine einzige Wolke am Himmel. Aber bei Dem in dessen Händen meine Seele ist, kaum hat er (seine Hände) gesenkt, kamen Wolken wie Berge auf, und kaum kam er von seiner Kanzel hinab, sah ich Regentropfen von seinem Bart heruntertropfen. Es regnete diesen Tag, und den Tag darauf, und den Tag danach, bis zum darauf folgenden Freitag. Dann stand der Beduine oder jemand anderes auf und sagte: ‚O Gesandter Allahs , unsere Gebäude wurden zerstört und unser Hab und Gut wurde überschwemmt. Bitte Allah für uns.' Dann hob er seine Hände und sagte: ‚O Allah um uns und nicht über uns.' Jedes mal deutet seine Hand auf einen Teil der Wolken, den sie gebildet hatten; und die Wolken bildeten einen Ring um Madina. Die Täler flossen mit Wasser für einen Monat lang und niemand kam von einer Richtung der nicht von einem heftigen Regen gesprochen hat.“
Scheich Ibn 'Utheimin wurde gefragt:
„Was ist das Urteil über das Heben der Hände, wenn der Imam die Freitagsrede hält?“
Er erwiderte:
„Das Heben der Hände, wenn der Imam die Freitagsrede hält ist nicht in der Schari'a vorgeschrieben. Die Sahaba haben Bischr ibn Marwan zurechtgewiesen, als er seine Hände während der Freitagsrede hob. Jedoch wird eine Ausnahme gemacht im Falle des Bittens um Regen (Istisqa'), weil es bewiesen ist, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) seine Hände hob, als er Allah um Regen während der Freitagsrede bat, und die Leute hoben ihre Hände mit ihm. Aber außer diesem soll man nicht seine Hände während man Du'a macht bei der Freitagsrede heben.“
Fataawa Arkan ul–Islam (S. 392)
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q & A.
Frage Nr. 31897
Quelle: www.fataawa.de / www.islam-qa.com
Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al–Almaani
Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)
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[1] Überliefert bei At–Tirmidhi (Nr. 3556). Von Scheikh Al–Albani als authentisch (sahih) in Sahih at–Tirmidhi eingestuft.?