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Dies ist die Antwort auf foldende Frage: Ich habe Leute gesehen die ihren Finger während des Taschahhud auf und ab bewegen. Ist dies Sunna?

    Bewegen des Fingers während des Taschahhud

    ] Deutsch – German – ألماني [

    Muhammad Salih al-Munajjid

    Übersetzung : Abu Bakr Abu 'Abdullah al–Almaani

    Quelle : www. islam-qa.com / www.Fataawa.de

    2012 - 1433

    تحريك الأصبع في التشهد

    « باللغة الألمانية »

    محمد صالح المنجد

    ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني

    المصدر: www.Fataawa.de / www.islam-qa.com

    2012 - 1433

    بســم الله الرحمن الرحيـم

    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

    Bewegen des Fingers während des Taschahhud

    Frage:

    Ich habe Leute gesehen die ihren Finger während des Taschahhud auf und ab bewegen. Ist dies Sunna?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah.

    Erstens:

    Es wurde vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, authentisch überliefert, dass er während des Gebets im Taschahhud, seinen Zeigefinger auszustreckten pflegte und ihn bewegte.

    Die Gelehrten haben diesbezüglich verschiedene Aussagen:

    1. – Die Hanafiten sind der Meinung, dass der Finger bei der Verneinung beim Sagen von „Laa“ (Kein) im Glaubensbekenntnis [„Asch – hadu an laa illaha ila Allah“: Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt –Der mit Wahrheit und Recht– anzubeten ist außer Allah] gehoben werden soll und er beim Bejahen gesenkt werden soll.

    2. – Die Schafi'iten sind der Meinung, dass er beim Sagen von „ila Allah“ gehoben werden soll.

    3. – Bei den Malikiten wird er nach rechts und links bewegt bis man das Gebet abgeschlossen hat.

    4. – Bei den Hanbaliten wird mit dem Finger gezeigt ohne ihn zu bewegen, wenn man den Namen Allah's erwähnt.

    Scheich Al–Albani (Möge Allah ihm gegenüber barmherzig sein) sagte: „Es gibt keine Basis für irgendeine dieser Definitionen und Handlungsweisen in der Sunna. Die Näheste von ihnen zur richtigen Ansicht, ist die Ansicht der Hanbaliten, wäre es nicht das sie es beschränkt hätten den Finger (nur) zu heben beim erwähnen des Namen von Allah.“

    Tammam al–Minna (S. 223).

    Zweitens:

    In Bezug auf die Beweise bezüglich dieser Angelegenheit:

    (a) Es wird überliefert, dass Abdullah ibn al–Zubayr sagte: „Als der Gesandte Allahs während des (rituellen) Gebetes saß, platzierte er seinen linken Fuß zwischen seinem Schenkel und seiner Wade, breitet seinen rechten Fuß aus, legte seine linke Hand auf sein linkes Knie, seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel und streckte seinen Finger aus.“[1]

    Bei An–Nasai (Nr. 1270) und Abu Dawuud (Nr. 989) heißt es: „Er pflegte seinen Finger auszustrecken, wenn er Du'a machte, aber er bewegte ihn nicht.“

    Diese Hinzufügung – „aber er bewegte ihn nicht“ – wurde von Ibn Qayyim in Zad al–Ma'ad (1/238) als schwach (d'aif) eingestuft. Es wurde ebenfalls von Scheich Al–Albani in Tammam al–Minna (S. 218) als schwach (d'aif) klassifiziert.

    (b) Es wird überliefert, dass Wa-il ibn Hujur sagte: „Ich sagte: ‚Ich werde wahrlich schauen wie der Gesandte Allahs betet.' So schaute ich ihm zu und er stand auf und sagte Takbir („Allahu akbar“), und er erhob seine Hände bis sie die Höhe der Ohren erreichten. Dann platzierte er seine rechte Hand auf seine linke Hand, (und das) Handgelenk auf (den) unteren Vorderarm. Wenn er sich beugen wollte erhob er seine Hände ebenfalls, und legte seine Hände auf seine Knie, und als er seinen Kopf erhob, hob er seine Hände ebenso. Dann warf er sich nieder und legte seine Hände in Höhe seiner Ohren. Daraufhin saß er mit dem linken Fuß unter sich gesteckt, und tat seine linke Hand auf seinen linken Oberschenkel und Knie, und er legte das Ende seines rechten Ellbogens auf seinen rechten Oberschenkel. Dann hielt er zwei seiner Finger (d.h. den Daumen und den Mittelfinger) und bildete (damit) einen Kreis, dann erhob er seinen Zeigefinger und und ich sah wie er ihn bewegte (und) Du'a machte.'“[2]

    Scheich Ibn Utheimin erwähnte dieses Hadith – „ihn bewegte (und) Du'a machte“ – als Beweis, dass das Bewegen des Zeigefingers, während des Taschahhud, bei jedem Satz, der einen Du'a beinhaltet, ist. Er sagte in Asch-Scharh al–Mumti:

    „Die Sunna weist darauf hin, dass er mit ihm zeigen soll, wenn er Du'a macht, weil des Wortlaut des Hadith ist „...ihn bewegte (und) Du'a machte.“ Folglich zu jeder Zeit wo du Du'a machst, bewege deinen Finger, um so zu Dem Gepriesenen und Allhöchsten zu zeigen an den du deine Bittgebete richtest. So sagen wir:

    ‚As Salamu 'alaika ayyuhal Nabiyu' – du sollst mit deinem Zeigefinger zeigen, weil dieser Friedensgruß (Salam) eine Art des Du'a ist. ‚As Salamu 'alaina' (Friede sei auf uns) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚Allahumma salli 'ala Muhammad..' (O Allah schenke Muhammad Heil..) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚Allahumma Barik 'ala Muhammad' (O Allah segne Muhammad) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚'Audhubillah min 'adhabi Dschahanam…' (Ich suche Zuflucht bei Allah vor der Strafe der Hölle) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚wa min 'adhabil qabr' (und vor der Strafe des Grabes) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚wa min fitnat il mahja wal mamat' (und vor den Versuchungen des Lebens und des Sterbens) – zeige mit deinem Zeigefinger. ‚wa min fitnat il Massih ad Dadschal' (und vor der Versuchung des falschen Massih) – zeige mit deinem Zeigefinger. Immer wenn du Du'a machst sollst du mit dem Zeigefinger zeigen, auf die Großartigkeit desjenigen deutend, zu Dem du Du'a machst. Dies ist näher an der Sunna.“ (Zitatende)

    Drittens:

    Es ist Sunna beim Zeigen auf den Zeigefinger zu schauen.

    An – Nawawi sagte:

    „Die Sunna ist es den Blick nicht über den zeigenden Finger hinausschweifen zu lassen. Es gibt einen authentischen (sahih) Hadith diesbezüglich im Sunnan Abi Dawud. Er zeigte in die Richtung der Qibla (d.h. in die Gebetsrichtung), und beabsichtigt beim Zeigen die Einzigkeit Allahs zu bestätigen und die absolute Hingabe zu Ihm.

    Scharh Sahih Muslim (5/81)

    Der Hadith auf den sich An–Nawawi (Möge Allah sich seiner erbarmen) bezieht ist der o.g. Hadith von Abdullah ibn al–Zubayr. Der Wortlaut von Abu Dawud (Nr. 989) ist: „Und er lies seinen Blick nicht über den zeigenden Finger hinwegschweifen.“ Dieses Hadith wurde von Scheich Al–Albani in Sahih Sunnan Abi Dawuud als authentisch (sahih) bezeichnet.

    Viertens:

    Es ist Sunna mit diesem in Richtung Qibla (Gebetsrichtung gen Mekka) zu zeigen.

    Es ist von Abdullah ibn Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er einen Mann sah der Steine in der Hand bewegte während dieser betete. Als er es beendet hatte sagte Abdullah zu ihm: „Bewege keine Steine während du beim beten bist, denn dies kommt vom Schaitan (Satan). Sondern tue was der Gesandte Allahs zu tun pflegte.“ Dann tat er seine rechte Hand auf seinen Oberschenkel (über dem Knie) und zeigte mit dem Finger der neben dem Daumen liegt Richtung der Qibla, und fixierte seinen Blick auf diesen. Dann sagte er: „Dies ist was ich den Gesandten Allahs tun sah.“[3]

    Fünftens:

    Den Finger beim zeigen leicht krümmen, was im Hadith von Numayr al–Khuzai erwähnt wurde.[4]

    Jedoch ist dieses Hadith schwach (d'aif).

    Siehe Tamam al–Minna von Scheich Al–Albani (S. 222).

    Und Allah weiß es am besten.

    Islam Q & A.

    Frage Nr. 7570

    Quelle: www.fataawa.de / www.islam-qa.com

    Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al–Almaani

    [1] Überliefert bei Muslim (Nr. 579).

    [2] Überliefert bei An–Nasai (Nr. 889); von Ibn Chuzaima(1/354) und Ibn Maja (5/170) als authentisch (sahih) eingestuft. Und von Scheich Al–Albani in Irwa al–Ghalil (367) als sahih eingestuft.

    [3] Überliefert bei An–Nasai (Nr. 1160), Ibn Khuzaima (1/355), Ibn Hibban (5/273). Von Scheich Al–Albani in Sahih An–Nasai als authentsich (sahih) eingestuft.

    [4] Überliefert im Sunnan Abi Dawuud (Nr. 991) und An – Nasai (Nr. 1275).