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Dies ist die Antwort auf folgende Frage: Ist es nach dem Islam erlaubt die Gebete zu verrichten, wenn man Nagellack aufgetragen hat?

    Beten mit Nagellack

    ] Deutsch – German – ألماني [

    Muhammad Salih al-Munajjid

    Übersetzung : Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Quelle : www. islam-qa.com / www.Fataawa.de

    2012 - 1433

    الصلاة بطلاء الأظافر

    « باللغة الألمانية »

    محمد صالح المنجد

    ترجمة: أبو بكر أبو عبدالله الألماني

    المصدر: www.Fataawa.de / www.islam-qa.com

    2012 - 1433

    بســم الله الرحمن الرحيـم

    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

    Beten mit Nagellack

    Frage:

    Ist es nach dem Islam erlaubt die Gebete zu verrichten, wenn man Nagellack aufgetragen hat?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah.

    Es ist einer Frau erlaubt ihre Nägel mit dem Zweck der Verzierung/Schmuck mit Materialien die keinen Schaden verursachen; zu lackieren. Und es ist nichts dagegen einzuwenden, damit zu beten, es sei denn es ist eine Substanz, die das Wasser daran hindert das zu erreichen was darunter ist. Denn in diesem Fall sind das Wudu (Gebetswaschung) und der Ghusl (rituelle Ganzwaschung) nicht gültig bis er (d.h. der Nagellack) entfernt ist. Und wenn das Wudu ungültig ist, so ist das (rituelle) Gebet ungültig.

    Es heißt in den Fataawa al – Lajnah al–Da'imah (5/218):

    „Wenn die Farbe undurchlässig ist, so ist das Wudu nicht gültig, bevor dieses nicht vor dem Wudu entfernt wurde. Wenn es nicht undurchlässig ist, dann ist das Wudu gültig, wie z.B. mit Henna.“

    Und Allah weiß es am besten.

    Islam Q & A.

    Frage Nr. 20728

    Quelle: www.fataawa.de / www.islam-qa.com

    Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani

    Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)

    www.islamhouse.com