Über die Auswanderung in ein muslimisches Land und den Aufenthalt dort ohne Mahram
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Full Description
Über die Auswanderung in ein muslimisches Land und den Aufenthalt dort ohne Mahram
حكم الهجرة إلى بلد مسلم والبقاء فيه بغير محرم
]ألماني - [Deutsch - German
Von:
Scheikh Muhammad Salih al–Munajjid
الشيخ محمد صالح المنجد
Quelle:
Islam-qa.com
المصدر:
الإسلام سؤال وجواب
Übersetzt vom
Islamischen Zentrum Münster e.V.
( Geringfügige Veränderungen v. Abu Bakr Abu 'Abdullah vorgenommen)
ترجمة
المركز الإسلامي بمدينة مونستير
Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah/Riyadh (Saudi-Arabien)
1431-2010
Der Islam für Alle zugänglich!
بســم الله الرحمن الرحيـم
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Über die Auswanderung in ein muslimisches Land und den Aufenthalt dort ohne Mahram
Frage:
Ich würde gerne wissen, ob eine muslimische Schwester, die geschieden ist (ohne Kinder), alleine in ein muslimisches Land Hijra (religiös bedingte Auswanderung) machen kann. Sie hat die Möglichkeit, einen Mahram für die Reise zu organisieren; jedoch hat sie keinen Mahram, der bereit ist, mit ihr auch dort zu leben, da sie ihren Vater nicht überzeugen kann, Hijra zu machen, und auch nicht verheiratet ist. Die Schwester ist tief besorgt, da sie weiß, dass der Prophet ﷺ sagte, dass er nichts mit einem Muslim zu tun haben will, der unter den Kuffar (Nicht – Muslimen) lebt und stirbt.
Bitte beantworten Sie mir diese Frage in Anbetracht dessen, was im Islam erlaubt und verboten ist, und danach einen Rat, den Sie mir geben können. Bitte erwähnt auch Ayat und Ahadith, die eure Ansicht unterstützen.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Auswanderung aus dem Land des Kufr in ein muslimisches Land ist Pflicht für jeden Muslim, der dazu in der Lage ist. Jeder, der nicht auswandert, obwohl er dazu in der Lage wäre, sündigt gegen sich selbst und wird von Allah vor einer schweren Strafe gewarnt. Allah sagt (was bedeutet):
„Wahrlich, was diejenigen betrifft, die die Engel zu sich nehmen während sie sich selber Unrecht tun (da sie unter den Kuffar verweilten, obwohl ihnen die Auswanderung auferlegt war); sie (die Engel) sagen (zu ihnen): ‚Wie war es mit euch?' Sie sagen: ‚Wir waren Schutzlose auf der Erde.' Sie (die Engel) sagen: ‚War denn die Erde Allahs nicht weit genug für euch, dass ihr darin hättet auswandern können?' Und diese, ihre Bleibe ist die Hölle, und wie schlecht ist das endgültige Sein.*“ (Sura An–Nisa (4) : 97)
In Sunnan Abi Dawuud und auch anderswo wird berichtet, dass der Prophet sagte:
„Ich habe mit einem Muslim nichts zu schaffen, der unter den Muschrikin verweilt.“[1]
Ibn Ruschd sagte:
„Gemäß dem Qur'an, der Sunna und dem Konsens der Gelehrten ist es Pflicht für jeden, der in einem Land der Kuffar Muslim wird, dass er von dort auswandert und sich in einem muslimischen Land niederlässt, und dass er nicht unter den Muschrikin lebt oder sich dort niederlässt. Dies gilt für denjenigen, der seine Religion nicht öffentlich praktizieren kann oder der gezwungen ist, den Gesetzen des Kufr zu folgen.“
In Mughni Al – Muhtaadsch (6/54) heißt es: „Wenn er seine Religion nicht öffentlich praktizieren kann oder Fitna (Versuchungen) befürchtet, ist es Pflicht für ihn, auszuwandern, egal ob Mann oder Frau, auch dann, wenn sie keinen Mahram hat.“
Du hast einen Mahram, der dich in ein muslimisches Land bringen könnte. Aber es ist nicht richtig, dass du kommst, bevor du einen sicheren Ort zum Leben gefunden hast, wie z.B. eine Gemeinschaft von muslimischen Schwestern oder ein islamisches Zentrum, wo es jemanden gibt, der dich beschützt, sich um dich kümmert und auf deine religiösen wie auch weltlichen Angelegenheiten achtet, so dass du nicht ein Opfer von Fitna und Verlust sein wirst. Wenn du solche Vorkehrungen nicht treffen kannst, bist du solange entschuldigt, bis du einen sichern Ort gefunden hast, da Allah die Verpflichtung zur Auswanderung auf diejenigen beschränkt hat, die dazu in der Lage sind, und das Fehlen eines Ortes, wo du sicher bist vor Verdorbenheit und Verlust, ist unter Nicht-in-der-Lagesein miteingeschlossen. Du bist also entschuldigt, bis so ein Ort zur Verfügung steht. Wenn dies der Fall ist, komm mit deinem Mahram, und danach ist es in Ordnung, dass du dich an diesem Ort ohne einen Mahram niederläßt. Und Allah weiß es am besten.
Was den Rat betrifft, so empfehlen wir dir, an deiner Religion festzuhalten und sie äußerlich wie innerlich so gut du kannst zu praktizieren. Bemühe dich, die Regeln und Gesetze deiner Religion aus authentischen Quellen, die auf einem Schari'a–Beweis basieren, zu erlernen. Bemühe dich ebenfalls, solange du in einem Land der Kuffar lebst, den Ruf zum Islam so gut du kannst mit den von der Schari'a vorgeschriebenen Mitteln unter den Leuten zu verbreiten, speziell unter nicht–muslimischen Frauen und muslimischen Frauen, die in der Praktizierung ihrer Religion nachlässig sind. Behalte im Kopf, dass es eines der besten Mittel der Da'wa ist, selber ein gutes Vorbild zu sein und an den Regeln des Islam und seiner vorzüglichen Moral festzuhalten.
Wir bitten Allah, dich zu unterstützen, Gutes zu tun ... Amin.
Scheikh Muhammad Salih al–Munajjid
(Frage Nr.: 22475)
Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de/
Übersetzung: Islamisches Zentrum Münster e.V.
Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)
www.islamhouse.com
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[1] Sein Isnaad (Überlieferungsweg) ist sahih (authentisch/makellos), siehe Al–Irwaa (5/30).